Reparatur und Wartung

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK), Fahrzeugherstellern und Feuerwehren die "Handreichung Unfallhilfe & Bergen bei LNG-Fahrzeugen - Antworten auf häufig gestellte Fragen" veröffentlicht.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK), Fahrzeugherstellern und Feuerwehren die "Handreichung Unfallhilfe & Bergen bei LNG-Fahrzeugen - Antworten auf häufig gestellte Fragen" veröffentlicht, die wir Ihnen anliegend zur Information überlassen. Dieser Fragen- und Antwortenkatalog soll eine Hilfestellung im Umgang mit verunfallten oder zu bergenden LNG-Lkw sein.

Die "Handreichung" ist auch für Kfz-Betriebe hier kostenlos abrufbar.

- Download FAQ_LNG-Fahrzeuge_Bergen_und_Retten

Die Abteilung Werkstätten und Technik hat das ZDK-Plakat "Das neue Reifenlabel seit dem 01.05.2021" neu erstellt. Mit einem Rundschreiben vom 08.03.2021 informierten wir Sie über die neue Kennzeichnungspflicht von Reifen ab dem 01.05.2021. Demnach müssen Kfz-Betriebe unter anderem bei dem Verkauf von neuen Pkw-Reifen ihren Kunden Informationen zur Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und zu den Geräuschemissionen bereitstellen.

In diesem Zusammenhang hat der ZDK das im Jahr 2012 erstellte DIN A2-Plakat zur Reifenkennzeichnung überarbeitet. Das Reifenplakat soll als Unterstützung für Kfz-Betriebe bei der Beratung von Kunden bei dem Reifenkauf dienen. Kfz-Betriebe können ab sofort das ZDK-Plakat "Das neue Reifenlabel seit dem 01.05.2021" hier oder Werbemittelservice Deutsches Kfz-Gewerbe, Feldstraße 6, 56070 Koblenz (Telefon: 0261 8059-584, Telefax: 0261 8059-585) zum Preis von 3,50 € zuzüglich Verpackungs- und Versandkostenpauschale bestellen.

- Download Plakat_Das_Reifenlabel_2021_Vorschau

Mit dem Europäischen Klimagesetz hat die Europäische Kommission als rechtsverbindliches Ziel die Treibhausgasneutralität der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2050 festgeschrieben. Da die Kraftstoffeffizienz von Reifen auch für eine zukunftsorientierte Klimapolitik bedeutend ist, führt die Europäische Kommission ab dem 01.05.2021 mit der Neufassung der Verordnung (EU) 2020/740 ein neues Reifenlabel ein. Mit diesem Label soll u. a. eine erhebliche Reduzierung der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen erzielt sowie die Verkehrssicherheit verbessert werden. 

Die neue Kennzeichnungspflicht von Reifen hat Auswirkungen auf Kfz-Betriebe. In der ZDK-Broschüre "Das neue Reifenlabel - Kennzeichnungspflicht von Reifen ab dem 01.05.2021" sind die wesentlichen Aspekte zusammengefasst. Diese Broschüre erhalten Sie beigefügt zur Information und weiteren Verwendung.

Unter dem Titel "Das neue Reifenlabel" überlassen wir Ihnen für einen schnellen Überblick zusätzlich einen Auszug aus der oben genannten ZDK-Broschüre mit den wesentlichen Verantwortlichkeiten der Kfz-Betriebe. 

Zudem erhalten Sie eine Übersetzung der Fragen und Antworten (FAQs - Frequently Asked Questions) der Europäischen Kommission zur neuen Reifenkennzeichnungsverordnung. Diese FAQs wurden uns vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) und vom Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) bereitgestellt.

Weitere Kundeninformationen zu der "neuen" Reifenkennzeichnungspflicht erhalten Kfz-Betriebe außerdem spätestens ab dem 01.05.2021 unter https://www.dasreifenlabel.de. Diese Internetpräsenz wird gemeinsam vom BRV und dem wdk bereitgestellt.

Im Juni 2020 haben wir Sie über die Problematik beim Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen der Marke Tesla informiert (siehe hier). Der ZDK hat sich im letzten Jahr mit diesem Anliegen an die Europäische Kommission gewandt und um Unterstützung bei der Klärung des Sachverhalts gebeten.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden, die bei der Europäischen Kommission eingegangen sind, hat Tesla nun reagiert und zum Jahreswechsel seine Plattform für Reparatur- und Wartungsinformationen angepasst, so dass nunmehr auch für unabhängige Kfz-Betriebe der uneingeschränkte Zugang möglich ist. Des Weiteren ist es auch möglich, die Herstellerdiagnosesoftware (Tesla-Toolbox) und den spezifischen Diagnoseadapter (VCI) zu erhalten.

Die Registrierung für das technische Portal sowie der Erwerb der Diagnose- und Programmierungs­software kann unter https://service.teslamotors.com/ vorgenommen werden.

Gemäß der geltenden Gesetzgebung muss allen Kfz-Betrieben ein diskriminierungsfreier Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen sowie zur Diagnose- und Programmierungssoftware gewährt werden. Allerdings verlangt Tesla momentan für die Nutzung der Diagnose- und Programmierungssoftware pro Stunde eine Gebühr von 125 € inklusive USt. und für Reparatur- und Wartungsinformationen über das technische Portal eine Gebühr von rund 30 € inklusive USt pro Stunde.

Die erhobene Gebühr für die Diagnose- und Programmierungssoftware verstößt aus unserer Sicht gegen die in der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 verankerte Diskriminierungsklausel, da es unabhängigen Kfz-Betrieben nicht möglich ist, Kunden ein vergleichbares Serviceangebot gegenüber den autorisierten Tesla-Betrieben zu ermöglichen. Wir werden daher auch dieses Problem an die zuständigen Stellen bei der Europäischen Kommission kommunizieren, um eine Verbesserung zu erwirken.