Um im jeweiligen Bereich der technischen Fahrzeugüberwachung (PSP, AU/AUK, SP oder GAP/GSP) als Kfz-Werkstatt anerkannt zu werden, muss die Werkstatt innerhalb des Anerkennungsverfahrens jeweils die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen nachweisen.
Dabei müssen die Voraussetzungen in jedem Teilbereich einzeln überprüft werden, da die Anerkennung jeweils einen eigenständigen Verwaltungsakt darstellt.