GELDWÄSCHEGESETZ

Autohändlerinnen und Autohändlern müssen bei Nichtbeachtung des Geldwäschegesetzes mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese reichen von hohen Bußgeldzahlungen bis zu Einziehung von Ware und Geldern. Im Extremfall drohen eine Versagung der Geschäftsausübung sowie eine strafrechtliche Verurteilung. Zudem veröffentlichen die Aufsichtsbehörden auf ihren Internetseiten die von ihnen gegen verpflichtete Unternehmen verhängten Geldwäschegesetz-Bußgelder.

Leitfaden zum Download

Unter Geldwäsche versteht man die Verschleierung der Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Sie zielt darauf ab, diese illegalen Einnahmen in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuführen. Die Bekämpfung der Geldwäsche hat ihre gesetzliche Grundlage im Geldwäschegesetz (GwG). Dieses legt nicht nur für Banken, sondern auch für Güterhändler bestimmte Sorgfaltspflichten fest, um Geldwäsche zu verhindern.

Der Landesverband Hessen des Kfz-Gewerbes hat einen speziellen Leitfaden erarbeitet, der dabei helfen soll bestimmten Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kunden nachzukommen, eine Risikoanalyse im Autohaus durchzuführen, interne Sicherungssysteme zu entwickeln und Maßnahmen zur Geldwäscheprävention zu veranlassen. Zu dem Leitfaden wurden verschiedene Hilfsmittel entwickelt.

Diese können Sie sich als Mitglied in unserem internen Bereich downloaden.