AU/AUK

Der Abschlussbericht zur AU-Mängelstatistik 2021 des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) liegt vor. Auf Grund der im Jahr 2021 vorgenommenen Umstellung von AU Plus auf AÜK Plus konnten nur von rund 28.600 anerkannten AU-Betrieben die entsprechenden betrieblichen Statistikdaten ausgewertet werden.

Rund 290.300 Kraftfahrzeuge sind bundesweit (18.730 in Hessen) bei den Abgasuntersuchungen im Jahr 2021 durchgefallen.

Insgesamt führten die anerkannten AU-Werkstätten bundesweit über 10 Millionen Abgasuntersuchungen (684.000 in Hessen) an Pkw, Nutzfahrzeugen und Krafträdern durch.

Weiter konnten die AU-Betriebe über 1,04 Millionen (66.400) abgasrelevante Mängel an fast 565.000 (33.900) beanstandeten Fahrzeugen. Im Durchschnitt wurden somit 1,84 (1,96) Mängel pro Fahrzeug festgestellt.

Von den statistisch erfassten Mängelfahrzeugen konnten rund 275.000 (15.130) Fahrzeuge im Rahmen einer Wartung, Inspektion oder Reparatur instandgesetzt und auf das zulässige Emissionsniveau zurückgeführt werden.

Der Nutzen der Abgasuntersuchung (AU) an Pkw und an Nutzfahrzeugen sowie der Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) wird mit der vorliegenden Mängelstatistik 2021 erneut belegt.

Die ausführliche bundesweite AU/AUK-Mängelstatistik für das Kfz-Gewerbe kann dem beigefügtem Abschlussbericht entnommen werden.

Mängelstatistik 2021 zum Download

Rund 375.700 Kraftfahrzeuge sind bundesweit (27.700 in Hessen) bei den Abgasuntersuchungen im Jahr 2020 durchgefallen. Das ist das Ergebnis des Abschlussberichts zur AU-Mängelstatistik unseres Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Insgesamt führten die anerkannten AU-Werkstätten bundesweit über 12,08 Millionen Abgasuntersuchungen (877.200 in Hessen) an Pkw, Nutzfahrzeugen und Krafträdern durch.

Auf Basis eines festgelegten Qualitätssicherungssystems erfassten die AU-Betriebe über 1,31 Millionen (90.600) abgasrelevante Mängel an fast 718.000 (45.000) beanstandeten Fahrzeugen.

Im Durchschnitt wurden somit 1,83 (2,02) Mängel pro Fahrzeug festgestellt. Diese Quote hat sich gegenüber dem Vorjahreswert von 1,81 (1,97) erneut erhöht.

Von den statistisch erfassten Mängelfahrzeugen konnten rund 342.200 (17.300) Fahrzeuge im Rahmen einer Wartung, Inspektion oder Reparatur instandgesetzt und auf das zulässige Emissionsniveau zurückgeführt werden.

Der Nutzen der Abgasuntersuchung (AU) an Pkw und an Nutzfahrzeugen sowie der Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) wird mit der vorliegenden Mängelstatistik 2020 erneut belegt.

Die ausführliche bundesweite AU/AUK-Mängelstatistik für das Kfz-Gewerbe kann dem beigefügtem Abschlussbericht entnommen werden.

Mängelstatistik 2020 zum Download

 

Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hat alle für das Jahr 2019 über das Statistikportal der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) eingegangenen Datensätze für die AU-/AUK-Mängelstatistik ausgewertet. 

Für den Erhebungszeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 kann festgehalten werden, dass aufgrund der Anzahl der erfassten Abgasuntersuchungen von über 12,16 Millionen AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen (-1,4 % Veränderung gegenüber dem Vorjahr) die vorliegenden Ergebnisse aus den 32.320 anerkannten AU-Werkstätten (-4,6 % Veränderung gegenüber dem Vorjahr) als repräsentativ anzusehen sind. 

Die Ergebnisse zeigen, dass bei über 770.000 Kraftfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder) Mängel festgestellt wurden; dies entspricht einer durchschnittlichen Mängelquote von 6,3 %. Die Gesamtzahl der erfassten AU-/AUK-Mängel beträgt über 1,39 Millionen; in den verschiedenen Fahrzeugkategorien wurden Mängelquoten von 2,5 % bis 12,2 % ermittelt. Von den statistisch erfassten "n.i.O. Fahrzeugen" konnten fast 381.000 Fahrzeuge im Rahmen einer Wartung/Inspektion oder einer Reparatur instand gesetzt und auf das zulässige Emissionsniveau zurückgeführt werden.

Die Ergebnisse dieser Mängelstatistik haben wir denen aus dem Vorjahr gegenübergestellt; daraus geht hervor, dass die Verteilung der festgestellten abgasrelevanten Mängel, bezogen auf die verschiedenen Fahrzeugkategorien, mit denen des Vorjahres vergleichbar ist. 

Der Nutzen der Abgasuntersuchung (AU) an Pkw beziehungsweise an Nutzfahrzeugen sowie der Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) wird unseres Erachtens mit der vorliegenden Mängelstatistik 2019 erneut belegt.

AU-Mängelstatistik 2019 zum Download

Über 12,34 Millionen Abgasuntersuchungen wurden im Erhebungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018 durchgeführt. Das geht aus der AU-/AUK-Mängelstatistik für das Jahr 2018 hervor.

Die Ergebnisse zeigen, dass bei mehr als 815 000 Kraftfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder) Mängel festgestellt wurden. Dies entspricht einer durchschnittlichen Mängelquote von 6,6 Prozent.

Die Gesamtzahl der erfassten AU-/AUK-Mängel beträgt über 1,45 Millionen. In den verschiedenen Fahrzeugkategorien wurden Mängelquoten von 2,8 bis 13,3 Prozent ermittelt.

Von den statistisch erfassten "n.i.O. Fahrzeugen" konnten mehr als 417 000 Fahrzeuge bei einer Wartung/Inspektion oder einer Reparatur instand gesetzt und auf das zulässige Emissionsniveau zurückgeführt werden.

Der Nutzen einer Abgasuntersuchung an Pkw bzw. Nutzfahrzeugen sowie der Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) wird mit der Mängelstatistik 2018 erneut belegt, so die ZDK-Abteilung Technik.

AU-Mängelstatistik zum Download

AU-Werkstätten müssen im Rahmen der hoheitlichen Fahrzeugüberwachung in Zukunft die Vorgaben der ISO 17020 beachten. Was das bedeutet und wie sich Betriebe einem akkreditierten System anschließen können.

Was ist ein akkreditiertes System nach ISO 17020?

Ein akkreditiertes System nach ISO 17020 ist ein Qualitätsmanagementsystem (QMS), mit dem z. B. die Durchführung amtlicher Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen (unter anderem Abgasuntersuchung (AU), Gasanlagenprüfung (GAP)) bewertet wird.

Im Rahmen dieser Bewertung wird unter anderem überprüft, ob die Vorgaben der ISO 17020 (z. B. Anforderungen an die Kompetenz und Unparteilichkeit von Inspektionsstellen) eingehalten werden. In Deutschland führt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) diese Bewertung (Akkreditierung) durch. 

Was bedeutet das für den Betrieb?

Im Rahmen von hoheitlichen Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen müssen Kfz-Werkstätten zukünftig zusätzlich zu den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Vorgaben der ISO 17020 beachten und umsetzen.

Hierzu zählt z. B. auch, dass alle eingesetzten Prüf‐ und Messeinrichtungen (z. B. Abgasmessgeräte) von einem akkreditierten Kalibrierlabor normenkonform kalibriert sind und dass die verantwortlichen Personen (Inspektoren), die die Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen durchführen, hierbei völlig unabhängig und neutral sind.

Welche Kfz-Werkstätten brauchen ein solches System?

Alle Kfz-Werkstätten und -Unternehmen, die zukünftig hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen selbst durchführen und ihren Kunden anbieten wollen, müssen entweder selbst nach ISO 17020 akkreditiert sein oder sich dem nach ISO 17020 akkreditierten System des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks anschließen.

Wie bekomme ich eine Akkreditierung?

Die selbstständige Akkreditierung jeder einzelnen Kfz-Werkstatt ist mit hohen Kosten verbunden. Daher baut der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) als "Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks" ein System (Qualitätsmanagementsystem - QMS) nach ISO 17020 auf. Diesem System des BIV kann sich jede anerkannte Kfz-Werkstatt anschließen.