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#Recht - Warnung vor aktueller Betrugsmasche: gefälschte Rechnung mit amtlichem Aussehen

Lesen Sie hierzu unseren ausführlichen Bericht samt anliegendem Rechnungsexemplar zu Ihrer Ansicht

Mit einer als Gerichtsbeschluss aufgemachten Rechnung (s. Anlage) wird versucht Unternehmen um eine hohe Summe zu betrügen.

Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität macht auf folgende Formularaussendung aufmerksam:

Es handelt sich um eine gefälschte-Rechnung in Betrugsabsicht!

Das Formular ist täuschend echt aufgemacht: Neben dem blickfangmäßigen Hinweis „Gerichtsbeschluss“ angeblich des Amtsgerichts Frankfurt am Main - befindet sich farbig das offizielle Wappen des Landes Hessen. Das für den Adressaten relevante Aktenzeichen wird mit dem Kürzel USJ eingeleitet. Dies sieht zwar amtlich aus, existiert allerdings nicht. Es ist lediglich angelehnt an das genutzte Kürzel UJs bei staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt.

Die Abrechnung erfolgt für einen nicht näher bezeichneten Mandanten aus einer angeblichen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag "Gewinnspiel Dienstleistungsservice". Die Forderung beläuft sich auf 968,69 EUR, zu zahlen per vorausgefülltem Überweisungsträger auf ein Konto in Großbritannien. Im rudimentären Briefkopf des Anschriftenfelds ist eine EURO KASSE Frankfurt genannt. Unterhalb des Hessischen Landeswappens bezeichnet sich der Absender als Amtsgericht Frankfurt am Main. Die in diesem Zusammenhang genannte Telefonnummer gehört allerdings nicht zu den Frankfurter Justizbehörden. Der vorausgefüllte Überweisungsträger weist als Zahlungsempfänger eine Quarke Media AG aus. Der eigentliche Versender lässt also bewusst offen, mit wem man es zu tun hat und verschleiert auf diese Art und Weise seine Identität.

Die wahllose Vermischung verschiedener Elemente von bislang bekannten gefälschten Rechnungen und die schlechte sprachliche Gestaltung geben Anlass zur Vermutung, dass in unprofessioneller Weise mutmaßlich Künstliche Intelligenz (KI) genutzt wurde.

Bitte übermitteln Sie daher etwaige Rechnungseingänge der oben beschriebenen Art an unseren ZDK unter recht@kfzgewerbe.de .

Anlage