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#Handel #Recht - ZDK-Broschüre „Neu oder gebraucht – Definitionen und Abgrenzungen der für das Kfz-Gewerbe maßgeblichen Begriffe“

Die Begriffe „Neuwagen“ oder „Gebrauchtwagen“ werden – je nachdem in welchem rechtlichen Zusammenhang sie verwendet werden – unterschiedlich definiert. Die Broschüre soll einen Überblick über die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Definitionen und Abgrenzungen der für das Kfz-Gewerbe maßgeblichen Begriffe geben.

Wann genau handelt es sich bei einem Kraftfahrzeug um einen „Neuwagen“ und wann um einen „Gebrauchtwagen“?

Die Begriffe „neu“ oder „gebraucht“ spielen im Kfz-Gewerbe ebenso wie z.B. die Begriffe „fabrikneu“, „Tageszulassung“ oder „EU-Fahrzeug“ eine große Rolle; in wirtschaftlicher ebenso wie in rechtlicher Hinsicht.

Die Definitionen und Abgrenzungen der für das Kfz-Gewerbe maßgeblichen Begriffe hängen davon ab, in welchem rechtlichen Zusammenhang sie verwendet werden. Eine einheitliche Definition für alle Rechtsgebiete gibt es nicht!

In der ZDK-Broschüre werden folgende Rechtsgebiete/Themen behandelt:

  • Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
  • Kaufrecht
  • Verkaufsverbote in Händler- und/oder Serviceverträgen
  • Steuerrecht
  • Unfallschadensrecht
  • Ausgleichsanspruch analog § 89 b Handelsgesetzbuch

Die Broschüre soll Kfz-Betrieben einen guten Überblick über die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Definitionen und Abgrenzungen der im Kfz-Gewerbe verwendeten Begriffe rund um das Thema „neu oder gebraucht“ geben