Die Begriffe „Neuwagen“ oder „Gebrauchtwagen“ werden – je nachdem in welchem rechtlichen Zusammenhang sie verwendet werden – unterschiedlich definiert. Die Broschüre soll einen Überblick über die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Definitionen und Abgrenzungen der für das Kfz-Gewerbe maßgeblichen Begriffe geben.
Wann genau handelt es sich bei einem Kraftfahrzeug um einen „Neuwagen“ und wann um einen „Gebrauchtwagen“?
Die Begriffe „neu“ oder „gebraucht“ spielen im Kfz-Gewerbe ebenso wie z.B. die Begriffe „fabrikneu“, „Tageszulassung“ oder „EU-Fahrzeug“ eine große Rolle; in wirtschaftlicher ebenso wie in rechtlicher Hinsicht.
Die Definitionen und Abgrenzungen der für das Kfz-Gewerbe maßgeblichen Begriffe hängen davon ab, in welchem rechtlichen Zusammenhang sie verwendet werden. Eine einheitliche Definition für alle Rechtsgebiete gibt es nicht!
In der ZDK-Broschüre werden folgende Rechtsgebiete/Themen behandelt:
- Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
- Kaufrecht
- Verkaufsverbote in Händler- und/oder Serviceverträgen
- Steuerrecht
- Unfallschadensrecht
- Ausgleichsanspruch analog § 89 b Handelsgesetzbuch
Die Broschüre soll Kfz-Betrieben einen guten Überblick über die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Definitionen und Abgrenzungen der im Kfz-Gewerbe verwendeten Begriffe rund um das Thema „neu oder gebraucht“ geben