Antragstellung ab 15. April bis 10. November 2026 digital über das Förderportal www.laden-im-mehrparteienhaus.de möglich
Ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr unterstützt den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Was wird gefördert? Gefördert wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, die ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohner nutzen – einschließlich Ladepunkt, Netzanschluss, Vorverkabelung, technischer Ausstattung und notwendiger Baumaßnahmen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümer
- Privateigentümer von Mehrparteienhäusern
- Eigentümer von Stellplätzen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt bis zu 2.000 € pro Stellplatz:
- 1.300 €, wenn nur die Vorverkabelung erfolgt
- 1.500 €, wenn zusätzlich ein Ladepunkt installiert wird
- 2.000 €, wenn ein bidirektionaler Ladepunkt installiert wird.
Die konkreten Förderhöhen und Förderbedingungen sind im jeweiligen Förderaufruf geregelt.
Voraussetzungen für die Förderung
- Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland
- Ladeinfrastruktur nur für Bewohnerinnen und Bewohner (nicht öffentlich zugänglich)
- Vorverkabelung von mindestens 20 % der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss
- Kostenvoranschlag liegt bei Antragstellung vor
- Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
- Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien
- Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.
Eine Antragstellung kann ab dem 15. April 2026 digital über das Förderportal www.laden-im-mehrparteienhaus.de erfolgen und ist bis zum 10. November 2026 möglich. Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Mio. Euro bereit.
Anlagen
OnePager zum Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus
Ladeinfrastruktur am Mehrparteienhaus – ein Praxisleitfaden für WEG