Mittelstand fürchtet Folgen von AGB-Reform

Verbände im Austausch mit Justizminister Poseck

Foto (v.l.n.r.) Joachim Kuhn, Rainer von Borstel, Anika Amberg, Prof. Dr. Roman Poseck, Thomas Lehmacher, Annell Zubrod, Dr. Antje Oswald, Dr. Jannis Broscheit

Um auf die Problematiken einer möglichen Reform des AGB-Rechts für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aufmerksam zu machen, sind der hessische Kfz-Verband, der hessische Verband baugewerblicher Unternehmen (VBU) sowie der Arbeitgeberverband des hessischen Handwerks (AHH) an den hessischen Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck herangetreten. Dieser lud daraufhin zu einem fachlichen Austausch - gemeinsam mit der zuständigen Abteilungsleiterin und Ministerialdirigentin Annell Zubrod sowie der Referatsleiterin für Wirtschaftsrecht Dr. Antje Oswald - in die Räumlichkeiten des Justizministeriums ein. Vertreten wurden die Verbände durch die jeweiligen Geschäftsführer Joachim Kuhn (Kfz-Gewerbe Hessen) und Rainer von Borstel (VBU und AHH). Fachlich und juristisch wurden sie von Anika Amberg (VBU) und Thomas Lehmacher (Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe, Initiative pro AGB-Recht) unterstützt.


Im Gespräch wurde auf mögliche Rechtsunsicherheiten für den Mittelstand im Falle einer Umsetzung der vereinbarten AGB-Reform hingewiesen. Kleine und mittelständische Unternehmen verließen sich in der Vertragsgestaltung auf das aktuell gültige Recht sowie die in den vergangenen Jahrzehnten umfänglich zum AGB-Recht ergangene Rechtsprechung. Grundsätzliche Abweichungen bei einer Reform würden verschiedene Branchen betreffen und unter anderem das Schutzniveau einseitig zu Gunsten von Großunternehmen sowie potentiellen ausländischen Investoren verschieben.


Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck bedankte sich für die Möglichkeit des persönlichen und fachlichen Austausches sowie eine entsprechende Sensibilisierung. Er informierte gemeinsam mit der zuständigen Abteilungsleiterin Annell Zubrod, dass ihnen von Seiten des Bundesjustizministeriums noch keine konkreten Vorschläge für eine Reform des AGB-Rechts vorlägen und aufgrund der unterschiedlichen Ansichten über die Notwendigkeit einer Reform des AGB-Rechts die Aussichten auf einen Vorstoß noch in dieser Legislaturperiode als eher gering eingeschätzt würden. Der Austausch zu anderen Rechtsgebieten, etwa im EU-Recht, soll fortgesetzt werden.