Die am 11.03.2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase bringt für Kfz-Werkstätten und Autohäuser ein paar Neuerungen mit sich. Ziel der Verordnung ist es, die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) bis 2030 um zwei Drittel gegenüber 2014 zu reduzieren.
Dazu wurde von der EU-Kommission ein digitales System implementiert (F-Gas-Portal). Dieses dient der Regulierung des Quotensystems, den Anforderungen an die Lizenzvergabe für Importe und Exporte sowie der Berichterstattung über fluorierte Treibhausgase.
NUR Unternehmen, die Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die F-Gase enthalten, aus nicht EU-Ländern importieren oder exportieren, müssen sich im F-Gas-Portal der Europäischen Union registrieren.
Vertiefende Informationen können der Anlage entnommen werden.
Dokumente
- U-047-2025_Kaeltemittel_Infos_F-Gase-Verordnung_Chemikalien-Klimaschutzverordnung.pdf
- U-047a-2025_Anlage_Kaeltemittel_Infos_F-Gase-Verordnung_Chemikalien-Klimaschutzverordnung.pdf