Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 137/2024 vom 16.10.2024 wird eine Korrektur der Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen (Bremsprüfstandsrichtlinie) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bekannt gegeben.
Die nun korrigierte Bremsprüfstandsrichtlinie ist spätestens ab dem 15.02.2025 von den nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Kalibrierlaboren für die normkonforme Kalibrierung der Bremsprüfstände in anerkannten SP-Werkstätten bzw. gemeldeten Prüfstützpunkten (PSP) zwingend anzuwenden.
Mit der Streichung einer Doppelung (Anforderung an Kalibierscheine, Aufbewahrungsfrist) wird klargestellt, dass die Dokumentation der Kalibrierergebnisse über einen Kalibrierschein erfolgen muss, der dem offiziellen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) entspricht.
Unverändert bleibt in diesem Zusammenhang die Verpflichtung, dass der Kalibrierschein mindestens fünf Jahre lang von der für die Instandhaltung des Prüfstandes verantwortlichen Person (z. B. dem Werkstattinhaber) aufzubewahren ist und den zuständigen Personen, z. B. für eine SP-Anerkennung bzw. eine wiederkehrende PSP-Überprüfung, auf Verlangen vorzulegen.
Die ZDK-Kommentierung zu der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 137 vom 16.10.2024 erhalten Sie in der Anlage. Die Verkehrsblatt‐Verlautbarung können wir diesem Schreiben nicht beifügen, da die Verbreitung von Verkehrsblatt‐Inhalten oder ‐Dokumentationen ‐ auch nur auszugsweise ‐ in gedruckter oder digitaler Form rechtswidrig ist und rechtlich verfolgt wird.
Die Veröffentlichung der Verkehrsblatt-Verlautbarung und der ZDK-Kommentierung erfolgt zeitnah im Verbandsorgan "kfz‐betrieb" und in "TEMI Plus" (www.temiplus.de).
Dokumente
- U-150-2024_Verkehrsblatt-Verlautbarung_Nr._137-2024_Korrektur_der_Richtlinie_fuer_die_Anwendung__Beschaffenheit_und_Pruefung_von_Bremspruefstaenden.pdf
- U-150a-2024_ZDK-Kommentierung_Vkbl-Verlautbarung_Nr_137_2024.pdf