Ab 1. Januar 2025 entfällt die Doppelprüfung bestimmter Messgeräte.
Vor kurzem hatten wir über den Beschluss des Bundesrates vom 22.11.2024 informiert, mit dem die langjährige Forderung des Kfz-Gewerbes umgesetzt wurde, die regelmäßige Eichung der Druckmanometer für anerkannte SP-Werkstätten abzuschaffen.
Die für das Inkrafttreten erforderliche Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt ist jetzt erfolgt (BGBL. 2024 Teil I Nr. 411 vom 13.12.2024).
Somit entfällt ab dem 01.01.2025 die bisherige Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung) für bestimmte Messgeräte zur Bestimmung des Drucks und des Schalldruckpegels, die zur amtlichen Überwachung des öffentlichen Verkehrs verwendet werden (§ 29 StVZO).
Für die rund 3.400 anerkannten SP-Werkstätten bedeutet dies, dass keine Verpflichtung mehr besteht, eine Eichung bei der Eichbehörde für Druckmanometer, die im Rahmen der Sicherheitsprüfung (SP) zur Durchführung der Funktionsprüfung der Druckluftbremsanlage verwendet werden, zu beantragen. Sollten bereits Anträge oder Beauftragungen bei den zuständigen Eichbehörden eingereicht worden sein, wird den SP-Werkstätten empfohlen, diese umgehend zu stornieren.
Ab dem 01.01.2025 besteht für alle Druckmanometer ausschließlich nur noch die Verpflichtung, die regelmäßige Kalibrierung monatsgenau von einem nach ISO 17025 akkreditierten Kalibrierlabor durchführen zu lassen.
Eine "nur Lese-Version" der geänderten MessEV erreichen Sie über folgenden Link:
Dokumente
- U-157-2024_Regelmaessige_Eichung_der_Druckmanometer_fuer_SP-Werkstaetten_entfaellt_ab_01.01.2025.pdf