#Technische Fahrzeugüberwachung - Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 118/2024 "Änderung der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie"

Anliegend erhalten Sie die ZDK-Kommentierung zur Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 118/2024 vom 09.08.2024 "Änderung der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten, die für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach
Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO eingesetzt werden (AU-Geräte Kalibrierrichtlinie)"

Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 118/2024 vom 09.08.2024 werden die Änderungen der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten, die für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO eingesetzt werden (AU-Geräte Kalibrierrichtlinie) bekannt gegeben. Diese Änderungen sind spätestens ab dem 01.06.2026 von den nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Kalibrierlaboren für die normkonforme Kalibrierung von Viergas- und Trübungsmessgeräten sowie Partikelzählern zwingend anzuwenden.

Die ZDK-Kommentierung zu der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 118 vom 09.08.2024 erhalten Sie in der Anlage.

Eine neue Anforderung ist die Pflicht, individuelle Sicherungszeichen der Kalibrierlabore an den Abgasmessgeräten fest und dauerhaft anzubringen, um unbefugtes Öffnen zu verhindern. Außerdem muss ein kalibriertes Abgasmessgerät bei Einhaltung der Konformität neben dem Kalibrierschein mit der Akkreditierungsnummer der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zusätzlich mit einem Aufkleber versehen werden, mit der „Monat und Jahr der nächsten Kalibrierung“ dokumentiert wird.

Der Kalibrierdienstleister TAKCERT GmbH geht nicht von einer Erhöhung der Kalibrierkosten durch die geänderte Kalibrierrichtlinie aus, lediglich für die neuen Gehäusesiegel können bei einer „Vollversiegelung“ (alle Siegel neu) Kosten in Höhe von 5,-- bis 7,-- Euro pro Gerät anfallen.

Die Veröffentlichung der Verkehrsblatt-Verlautbarung und der ZDK-Kommentierung erfolgt zeitnah im Verbandsorgan "kfz‐betrieb" und in "TEMI Plus" (www.temiplus.de).