Am 07.05.2025 wurde in der zweiten Tarifverhandlung in Raunheim ein Verhandlungsergebnis erzielt:
1. Die Entgelte vom 1. Oktober 2024 gelten bis zum 30. Juni 2025 weiter.
Die Entgelte erhöhen sich ab 1. Juli 2025 um 2,3 %, und ab 1. August 2026 um weitere 3,3 %.
2. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. Juli 2025 um 80 Euro in allen Ausbildungsjahren und ab 1. August 2026 um weitere 3,3 %.
Die Verträge der Ziffern 1. und 2. sind erstmals kündbar zum 31. Mai 2027.
Das entspricht einer Laufzeit von 26 Monaten.
3. § 2 Nr. 1. c) Abs. 1 des Manteltarifvertrages wird ab 1. Januar 2026 wie folgt geändert:
Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt: Durch freiwillige Betriebsvereinbarung kann die
40-Stunden-Woche mit weiteren 5 % der Beschäftigten vereinbart werden.
4. Die Tarifparteien vereinbaren den „Tarifvertrag über den Wandel von Geld in Zeit".
ACHTUNG: Auch wenn sich die beiliegenden Unterlagen und Ausführungen primär auf die Mitgliedsbetriebe der Tarifgemeinschaft des Hessischen Kfz-Gewerbes e.V. beziehen, ist zu beachten, dass in vielen Arbeitsverträgen Bezugnahmeklauseln auf die jeweils regional gültigen Branchentarifverträge enthalten sind. Über diese Bezugnahmeklausel ist jedes Unternehmen kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung und der gesetzlichen Nachwirkung von Tarifverträgen tarifgebunden, wenn es nicht mit seinen Mitarbeitern neue Arbeitsverträge ohne Hinweis auf Tarifverträge aushandelt.
Anlagen:
a. Verhandlungsergebnis vom 07.05.2025
b. Tarifvertrag über den Wandel von Geld in Zeit
Dokumente
- U-062-2025__Tarife_Tarifgemeinschaft_erzielt_Tarifabschluss.pdf
- U-062a-2025_Verhandlungsergebnis.pdf
- U-062b-2025_TV_Wandel_Geld_in_Zeit.pdf