Noch unbekannte Kriminelle versenden in betrügerischer Absicht derzeit eine Vielzahl von E-Mails an Handwerksbetriebe und versuchen dabei, mittels einer gefälschten Rechnung für die Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und das in diesem Zusammenhang zu vergebende Zertifikat von Handwerksbetrieben unberechtigte Zahlungen an eine spanische oder auch italienische Bankverbindung zu erlangen. Die von den Kriminellen angegebenen Kontakt- und Kommunikationsdaten ermöglichen keine Kontaktaufnahme mit dem vermeintlichen Absender und führen ins Leere.
Eine neue Betrugsmasche greift um sich, welche bundesweit Handwerksbetriebe betrifft. Kriminelle versenden gefälschte Rechnungen und Mahnschreiben im Namen der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)“ und der „Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)“.
Ziel der Betrüger ist es dabei, Handwerksbetriebe zu einer Zahlung von nichtexistierenden Gebühren für ein sogenanntes „DGUV-Präventionsmodul 2025“ zu bewegen.
Wie gehen die Betrüger vor?
Die Schreiben werden per E-Mail oder mit der Post an Handwerksbetriebe versendet und enthalten täuschend echt wirkende Logos, Unterschriften und Siegel der DGUV bzw. BGN.
In ihrem Schreiben behaupten die Betrüger, dass für die Handwerksbetriebe eine (angebliche) Teilnahmepflicht an einem vermeintlich existierenden digitalen Präventionsmodul bestehe und dieses gebührenpflichtig sei. Diese „Gebühren“ werden mittels beigefügter Rechnung von den Betrieben eingefordert und sollen an eine ausländische (hier: spanische oder italienische) Bankverbindung gezahlt werden.
Betriebe, welche auf die ihnen zugegangenen Rechnungen nicht gezahlt haben, werden in einem weiteren Schritt mit einem amtlich wirkenden Schreiben (mitsamt Dienstwappen und Dienstsiegel) eines „Obergerichtsvollziehers“ zur Zahlung des Rechnungsbetrages (erneut) auf eine ausländische Bankverbindung angemahnt. Gleichzeitig werden ihnen für den Fall der Nichtzahlung des Rechnungsbetrages bei ihnen durchzuführende Vollstreckungsmaßnahmen sowie Einträge in Wirtschaftsauskunfteien (z.B. Schufa) angedroht.
Was muss ich als Betrieb wissen?
Ein „verpflichtendes DGUV-Präventionsmodul“ wird von der DGUV nicht angeboten und stellt sich als eine Erfindung von Kriminellen dar.
Weder die DGUV noch die BGN versenden entsprechend lautende Rechnungen per E-Mail oder Post an Betriebe.
Zahlungen an ausländische Konten, auch wenn diese sich in Europa befinden, erscheinen im Zusammenhang mit deutschen Behörden oder Berufsgenossenschaften als äußerst ungewöhnlich.
Was können Betriebe nach dem Erhalt eines solchen Schreibens mitsamt Rechnung aktiv machen?
Die Betriebe sollten die Schreiben ignorieren und keine Zahlungen leisten.
Unverzügliche hausinterne Information von Mitarbeitenden und auch der Buchhaltung über den Inhalt und die Höhe der angeblichen Forderung, um versehentliche Zahlungen zu verhindern.
Erstattung einer Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle, sofern Sie von
dem Betrug aktiv betroffen sind und Zahlungen geleistet haben.
Setzen Sie die DGUV über den Sachverhalt in Kenntnis, so dass von dort aus weitere Maßnahmen gegen diese Betrügereien getroffen werden können.
Fazit
Leisten Sie bitte keine Zahlungen auf eine Ausgangsrechnung oder Mahnung, welche angeblich von der DGUV oder der BGN stammen sollen, zugunsten einer ausländischen Bankverbindung.
Informieren und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden über diese Betrugsmasche und wenden Sie sich an die Polizeibehörde, sofern Sie etwaige Zahlungen getätigt haben sollten.