#Recht - Basiszinssatz ab 01.07.2024 – Anpassung auf 3,37 Prozent

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde zum 01.07.2024 auf 3,37 Prozent angepasst.

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und hat seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger am 25.06.2024 bekannt gegeben.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 25.06.2024 beträgt 4,25 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 01.01.2024 um 0,25 % gesunken (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2023 hat 4,50 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 01.07.2024 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches von 3,37 % (zuvor 3,62 %).

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.07.2024 lauten demnach wie folgt:

Basiszinssatz: 3,37 %

Allgemeiner Verzugszinssatz, insbesondere wenn ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB): 8,37 %

Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 12,37 %