Unser ZDK hat die Voraussetzungen, unter denen einem Kunden ein Anspruch auf einen Werkstattersatzwagen, Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung gegen die Werkstatt zustehen kann, vereinfacht in einem kurzen Merkblatt zusammengestellt.
Lieferprobleme bei der Ersatzteilbeschaffung, Fachkräftemangel, ausstehende Kostenübernahmebestätigungen von Versicherungen, hohe Werkstattauslastung – die Gründe sind vielfältig, weshalb es zu Verzögerungen bei der Erbringung von Werkstattleistungen kommen kann. Zur Aufrechterhaltung ihrer Mobilität fordern Kunden dann mitunter einen Werkstattersatzwagen, einen kostenlosen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein vom Kunden geltend gemachter Anspruch besteht, kann dem beigefügten Merkblatt entnommen werden.
Anlage
Dokumente
- U-155-2024_Anspruch_auf_einen_Werkstattersatzwagen__Mietwagen_oder_eine_Nutzungsausfallentschaedigung_gegen_die_Werkstatt.pdf
- U-155a-2024_Werkstattersatzwagen_-_Mietwagen_-_Nutzungsausfallentschaedigung_-_Dezember_2024.pdf