Für Kfz-Betriebe erhöht sich dieser Gefahrentarif von 2,27 auf 2,60.
Die meisten Kfz-Unternehmen sind Mitglied bei der Berufsgenossenschaft Holz Metall, kurz BGHM, mit fast 5 Mio. versicherten Menschen. Inzwischen ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle durch Investitionen in moderne und sichere Arbeitsmittel und andere Präventionsmaßnahmen weiter gesunken. Auch die Zahl der bewilligten Renten für Berufskrankheiten ging im letzten Jahr dadurch weiter zurück. Gleichzeitig sind die Wegeunfälle um über 6 Prozent auf fast 20.000 in 2023 gestiegen.
Die BGHM ist eine sehr große Solidargemeinschaft, die zuletzt 2011 um die Mitglieder der Holz BG vergrößert wurde. Im letzten Jahr wurde nach sechs Jahren der Gefahrtarif mit den Tarifstellen der verschiedenen Unternehmensgruppen einer Revision unterzogen. Wenn Sie in Kürze eine Information Ihrer BGHM über Veränderungen beim Gefahrtarif erhalten, können Sie sicher sein, dass Ihr Verband an den erforderlichen Verhandlungen intensiv mitgerungen hat. Beitragserhöhungen konnten jedoch nicht abgewendet werden, da in vielen Branchen die Lohnentwicklung nicht den ebenfalls gestiegenen Unfallkosten (nicht die Unfallzahlen) entsprochen hat. Dieses Auseinanderdriften von Lohnentwicklung und Unfallkosten war in der holzverarbeitenden Branche besonders ausgeprägt. Um eine extreme Belastung für diese Betriebe zu vermeiden wurde unter anderem eine stufenweise Anhebung des Gefahrtarifes durch die Solidargemeinschaft zugestimmt.
Für Kfz-Betriebe erhöht sich dieser Gefahrentarif von 2,27 auf 2,60, sodass es aller Voraussicht nach in den meisten Kfz-Unternehmen zu Beitragserhöhungen in der Unfallversicherung kommen wird. Als positives Ergebnis lässt sich festhalten, dass für unsere Branche nach Abschluss der Verhandlungen jetzt eine eigene Tarifstelle (08) im neuen Gefahrtarif steht. Für die nächste Befassung mit dem Gefahrtarif, die voraussichtlich nicht erst in sechs Jahren sein wird, haben unsere Betriebe es noch mehr selbst in der Hand, durch Verringerung des Unfallgeschehens, Einfluss auf die eigenen Unfallversicherungskosten zu nehmen.
Weitere Hintergrundinformationen zur Entstehung des neuen Gefahrtarifes und zur Beitragsermittlung finden Sie auf einer eigens dafür eingerichteten Internetseite der BGHM
https://www.bghm.de/unternehmer/beitrag/gefahrtarif
Dokumente
- U-130-2024_Unfallversicherung_-_Erhoehung_des_Gefahrtarifs_zur_Beitragsperiode_ab_2025_von_2_27_auf_2_60.pdf