#Elektromobilität #Handel - Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote – Auswirkungen für das Kfz-Gewerbe und neue Vergütung bei „Geld für eAuto“

Garantiert 100 € THG-Prämie kassieren? Geht. Jetzt direkt THG-Prämie beantragen

Im Zuge der weiteren Entwicklungen im Rahmen eines aktuellen Referentenentwurfs zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) hat sich der Markt für die THG-Quote 2025 nun auf einem leicht höheren Niveau stabilisiert.

Diese positive Tendenz gibt unser Kooperationspartner „Geld für eAuto“ ab sofort direkt an die ZDK-Betriebe weiter. Die Prämie für M1-Fahrzeuge (PKW) beträgt damit ab dem 15. Juli 2025: 100 € pro Fahrzeug.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur direkten Abwicklung finden Sie wie gewohnt unter: www.geld-fuer-eauto.de/thg-quote-kfz-betrieb

Sollte der Gesetzesentwurf – in dieser oder in ähnlicher Form – wie vorgesehen ab 2026 in Kraft treten, könnten sich daraus weitere positive Effekte auf das Prämienniveau ergeben.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir weiterhin aktuell informieren.

Fragen rund um das Thema Elektromobilität beantwortet auch der Landesverband:

Andreas David Lutz - Telefon: 0611 99989-12 - E-Mail: a.lutz@kfz-hessen.de