Das DIGI-Zuschuss-Bewerbungsportal 2025 ist aktuell geöffnet.
Wie bereits im April berichtet, fördert das Land Hessen auch 2025 Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit.
Das DIGI-Zuschuss-Bewerbungsportal 2025 ist aktuell geöffnet: https://www.wibank.de/digital-zuschuss
Gefördert werden Maßnahmen in KMUs zum Digitalisierungsfortschritt in Produktions- und Arbeitsprozessen und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Ein Beispiel im Kfz-Gewebe ist das Mehrmarken-Diagnosetool EuroDFT .
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss (De-minimis-Beihilfe) zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben (ab 4.000 Euro) von bis zu 50 % gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das WI-Bank-Kundenportal.
Die erste Zufallsauswahl hat am 28.04.2025 stattgefunden. Im Folgenden wird jeweils zum Wochenanfang eine neuerliche Zufallsauswahl vorgenommen. Sobald die zur Verfügung stehenden Fördermittel aus dieser „EXPRESS-Förderung“ ausgeschöpft sind, wird das Bewerbungsportal geschlossen.
Sofern im aktuellen Bewerbungsverfahren angegeben wurde, das im Falle einer erfolglosen Bewerbung auch an künftigen Call´s teilgenommen werden soll, gelangt die Bewerbung automatisch in das jeweils nächste Auswahlverfahren. Eine neuerliche Bewerbung ist nicht erforderlich.
WICHTIG: Das geplante Digitalisierungsprojekt muss bis 30.11.2025 abgeschlossen werden (Inbetriebnahme-/Umsetzung, Rechnungsbegleichung und Abrechnung gegenüber der WIBank). Fördermittel, die aus dieser Tranche nicht bis zum vorgenannten Termin abgerufen werden, können nicht in das Folgejahr übertragen werden, sprich der Zuschuss steht im Jahr 2026 nicht mehr zur Verfügung.
Für die Bewerbung halten Sie bitte folgende Angaben bereit:
- Firmenname, Kontaktdaten des Ansprechpartners
- Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
- Zuordnung des geplanten Vorhabens zum Digitalisierungsmaßnahmenkatalog (Auswahlfeld)
- Höhe des geplanten Investitionsvolumens (keine Angebote notwendig)
Unternehmen, die in diesem Programm bereits gefördert wurden, können keine weiteren Förderanträge stellen. Eine erfolgreiche Teilnahme an den Sonderaufrufen des DIGI-Zuschuss Quali der Jahre 2021 und 2022 ist hier nicht zu berücksichtigen.
Fragen rund um das Thema Digitalisierung und Förderung beantwortet auch der Landesverband:
Andreas David Lutz Telefon: 0611 99989-12 E-Mail: a.lutz@kfz-hessen.de
Thomas Klein Telefon: 0611 99989-14 E-Mail: t.klein@kfz-hessen.de
Dokumente
- U-069-2025_ERINNERUNG_Digizuschuss_Hessen_2025.pdf
- U-069a-2025_Merkblatt-Digitalisierungsmassnahmen-data.pdf