Kostenloses Online-Seminar am 25. März 2025 um 14:30 bis 16 Uhr
Die Aufgaben und Anforderungen für Kfz-Betriebe rund um das Thema Geldwäsche sind in vielen Unternehmen nicht bekannt und können leicht zu empfindlichen Strafen bei Nichtbeachtung des Geldwäschegesetzes (GwG) führen.
Diese reichen von hohen Bußgeldzahlungen bis hin zur Einziehung der Ware und der Gelder. Im Extremfall drohen sogar eine Versagung der Geschäftsausübung sowie eine strafrechtliche Ver-urteilung. Neben wichtigen Hintergrundinformationen werden Ihnen die konkreten Pflichten des Kfz-Betriebes nach dem GwG aufgezeigt:
• Risikomanagement inkl. Risikoanalyse
• Die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Ihre Kunden
• Interne Sicherungsmaßnahmen
• Wie funktioniert eine Verdachtsmeldung
Das kostenlose Online-Seminar
Geldwäsche – Was Kfz-Betriebe wissen sollten!
findet am
Dienstag, den 25. März 2025 von 14:30 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
über die Plattform „Zoom.us“ statt.
Hier geht es direkt zur Anmeldung: https://gstoo.de/GWGHessen10
Bei Fragen im Vorfeld steht Ihnen der Referent gerne beratend zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie hierzu:
Herrn Thomas Klein, Telefon: 0611/ 999 89-14, E-Mail: t.klein@kfz-hessen.de