Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Fit in den Frühling 2007

Die Infobeilage "Fit in den Frühling" steht als Download für die Pressearbeit zur Verfügung. Sie enthält Wissenswertes über die Vorbereitung des Autos auf den Frühling, über Reifenwechsel und ‑lagerung, gibt Tipps zum ökologischen Fahrverhalten, zu alternativen Antrieben und vieles andere mehr.

Zur Illustration der Beiträge können Sie die Abbildungen ebenfalls kostenfrei herunterladen. Mit einem "Klick" auf das Bild erhalten Sie die höchstmögliche zur Verfügung stehende Auflösung. Quellenangabe: ProMotor.

Die komplette Info-Beilage zum Download:

 

 

Die Fotos zum Herunterladen:
Mit "Klick" auf das Bild erhalten Sie die Fotos in höchstmöglicher zur Verfügung stehenden Auflösung. (Quellenangabe: ProMotor)

Feinstaubplaketten gibt es im Kfz-Meisterbetrieb
Autofahrer, die auch weiterhin ihren Pkw uneingeschränkt nutzen wollen, sollten sich möglichst bald um eine Feinstaubplakette kümmern. Denn nur damit wird es künftig möglich sein, die in vielen Städten geplanten Umweltzonen zu befahren. Je nach Partikelausstoß erhalten begünstigte Fahrzeuge in einem für die Abgasuntersuchung anerkannten Kfz-Meisterbetrieb eine rote, gelbe oder grüne Plakette. Einige ältere Fahrzeuge jedoch müssen darauf verzichten, sodass für sie bestimmte gekennzeichnete Bereiche tabu sind. Entscheidend für die jeweilige Farbe sind die Emissions-Schlüsselnummern im Kraftfahrzeugschein. In dessen alter Version geben die beiden letzten Ziffern der Schlüsselnummer zu 1 (links) Auskunft. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil l finden sie sich in der Schlüsselnummer zu 14. Die Fachleute in den Kfz-Betrieben wissen, was die entsprechenden Zahlen bedeuten. Sie können auch Tipps geben, ob mithilfe einer Nachrüstung eine bessere Schadstoffeinstufung erzielt werden kann. Damit verbundene Steuererleichterungen und eine bzw. eine andersfarbige Plakette wären die möglichen positiven Folgen.
Foto: ProMotor

Europäer fahren ab 2011 mit einheitlichem Führerschein
Neue Führerscheine werden in Europa ab 2011 befristet sein und gleich aussehen. Nach jahrelangem Tauziehen hat der EU-Verkehrsministerrat in Brüssel den einheitlichen EU-Führerschein beschlossen.
Foto: ProMotor

Foto: ProMotor

Mehr als 19.000 Gebrauchtwagen
Mehr als 19.000 Gebrauchtwagen wechseln hier zu Lande täglich ihre Eigentümer. Wer ein Auto aus 2. Hand sucht, kann zurzeit auf ein großes Angebot zurückgreifen. Dabei müssen Interessenten entscheiden, ob sie von privat oder im professionellen Handel kaufen wollen. Eine gute Adresse, um einen „neuen“ Gebrauchten zu finden, sind die Meisterbetriebe der Kfz-Innung. Hier signalisiert neben dem blauen Meisterschild das Zusatzzeichen „Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit“, was der Kunde erwarten darf. Die zum Verkauf stehenden Exemplare wurden sorgfältig überprüft und sind technisch einwandfrei. Umfangreiche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb eines Fahrzeugs geben Sicherheit vor finanziellen Überraschungen bei eventuell auftauchenden Defekten. Auf die Qualität, die in den Betrieben angeboten wird, kann man sich also mit Sicherheit verlassen.

Foto: ProMotor

Freie Fahrt in Umweltzonen
Dies gilt für saubere Autos mit Plakette, die es in allen für die Abgasuntersuchung anerkannten Kfz-Meisterbetrieben gibt: Ab März können Kommunen feinstaubbelastete Gebiete als „Umweltzone“ ausweisen, in der für bestimmte Autos Fahrverbote gelten. Die Umweltzonen werden mit Schildern gekennzeichnet; ein Zusatzschild zeigt die zur Zufahrt nötigen Plakettenfarben. Daher sollten Autofahrer sich möglichst bald eine Feinstaubplakette auf die Windschutzscheibe kleben lassen, deren Farbe die Schadstoffgruppe des Autos kennzeichnet: Die saubersten Fahrzeuge sind mit einer grünen Feinstaub-Plakette unterwegs, gefolgt von gelb und rot. Der kleine Rest der „Stinker“ fährt ohne Plakette und bleibt bei Fahrverbot draußen. Auch Autos aus dem Ausland brauchen eine Plakette, wenn sie in Umweltzonen fahren sollen. Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind unter anderem Mofas und Motorräder, Arbeitsmaschinen, Kranken- und Arztwagen und Kraftfahrzeuge von Personen, die schwerbehindert sind. Wer ohne Plakette in eine Umweltzone einfährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Foto: ProMotor

"Oben ohne" kann sehr teuer werden!
Die Auto-Urlaubsländer bitten einmal mehr zur Kasse: Wer beispielsweise in Österreich ohne Warnweste bei einer Panne oder einem Unfall das Auto verlässt, muss mit einem Bußgeld bis zu 25 Euro rechnen. Die Autoexperten des Kraftfahrzeuggewerbes nahmen die neue Vorschrift für Belgien, die seit dem 1. Februar gilt, zum Anlass, auf die Warnwesten-Pflicht für private Autofahrer hinzuweisen. Es gelte auch darauf zu achten, dass die Warnwesten das Kontrollzeichen „EN 471“ trügen. Die entsprechenden Angebote gebe es in den Autohäusern und Werkstätten. Unter anderem bestehe die Pflicht für Warnwesten auch in Italien, Spanien und Kroatien. In Deutschland sind Warnwesten lediglich in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben. Bei Panne oder Unfall sollte, hieß es im Kfz-Verband, die Warnweste aus Sicherheitsgründen ein „freiwilliges Muss“ sein.

Foto: ProMotor

Winterreifen richtig lagern
Trocken, kühl und lichtgeschützt lauten die Schlagworte bei der richtigen Reifenlagerung. In einem gut gelüfteten Kellerraum oder einer entsprechenden Garage überstehen die Pneus die warme Jahreszeit. Ob die Räder auf einem Felgenbaum, im Regal oder einfach an vier Haken an der Wand auf ihren nächsten Einsatz warten, spielt keine Rolle. Wichtig ist nur die gründliche Reinigung nach der Demontage sowie das Vermerken ihrer Position am Auto.

Foto: ProMotor

Ein neues Schild
Ein neues Schild gibt es nach dem Beschluss des Bundesrates zur 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. Februar als Wegweiser für die Autofahrer. Anerkannte Kfz-Meisterbetriebe, in denen Ingenieure der Überwachungsorganisationen die Hauptuntersuchung (HU) abnehmen, können ab 1. April mit dem Zusatzzeichen „Anerkannter Prüfstützpunkt“ werben. Nach der ersten Anerkennung dieser Betriebe sind regelmäßige Überwachungen durch die Kfz-Innungen vorgesehen.

 
Letzte Änderung: 19.01.2010