
Navigationsgeräte: Aktuelle Version führt zum Ziel
Bonn. Eine Straße, die nicht auf dem Bildschirm erscheint; ein kürzlich fertig gestelltes Autobahnkreuz, das bei der Routenplanung nicht berücksichtigt wird: Dies sind zwei Anzeichen, dass die Karte im Navigationssystem veraltet ist. Und ein Signal, zum Kfz-Betrieb zu fahren. Sie sorgt nicht nur dafür, dass der elektronische Wegweiser up to date ist. Die Profis in den Kfz-Meisterbetrieben bringen auch die restliche Software des „Navi“ auf den neuesten Stand.
Rund zehn Prozent des Straßennetzes ändert sich pro Jahr. Und nach etwa dem gleichen Zeitraum lohnt sich ein neuer elektronischer Kartensatz. Dessen Daten können bei fest eingebauten Navigationssystemen im Auto auf vielfältige Weise gespeichert sein. Manche haben ein Laufwerk für CD-ROMs oder DVDs an Bord. Andere Hersteller setzen auf eine Festplatte oder einen so genannten Festkörperspeicher. Der ähnelt einer Speicherkarte, wie sie beispielsweise auch Digitalkameras verwenden, lässt sich aber nicht entfernen.
Der Wechsel der Datensätze ist selbst bei den einfachsten Systemen mit Silberscheiben nicht ganz ohne. Oft ist es nicht mit dem schlichten Austausch der CDs oder DVD getan. Die Hersteller nutzen die Erneuerung des Kartenmaterials auch zum Update der Gerätesoftware. Dieses so genannte „Flashen“ braucht zumeist den Systemtester des Fachbetriebs. Er lässt auch die neuen Daten auf eine Festplatte oder in einen Festkörperspeicher schreiben.
Es hat mehrere Vorteile, die Arbeiten am Navigationsgerät den Fachleuten zu überlassen. Der Meister weiß, wann sich das Update lohnt, also eine brandneue Karte verfügbar ist. Und er kennt auch die Aktionen des Autoherstellers.
Sehr skeptisch sollten Autofahrer bei extrem günstigen Update-Angeboten im Internet sein. Es handelt sich dabei oftmals um illegale Kopien. Und solches Material lässt sich im Auto eindeutig nachweisen – etwa wenn es zur Diagnose automatisch mit dem Zentralrechner des Autoherstellers verbunden wird. Dann fliegt der Diebstahl geistigen Eigentums auf, und der Besitzer hat das Nachsehen – auch wenn er die Schnäppchen-Software im guten Glauben gekauft hat.
















