Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Hessisches Kfz-Gewerbe erwartet rund 6.000 Filterförderungen

Wiesbaden. Der nachträgliche Einbau könne jetzt bereits erfolgen, Anträge auf Förderung indes seien erst ab 1. Februar 2012 per Internet beim Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - www.bafa.de) möglich. Karpinski erinnerte daran, dass bei der ersten Förderung in Hessen 18.793 Diesel-Fahrer die staatliche Unterstützung beantragt hätten. Der Verband erwarte in dieser ersten neuen Runde bis zu 6.000 Filter-Nachrüstungen in Hessen. Die für die AU anerkannten Werkstätten seien über das Verwaltungsverfahren zum Antrag, der im Internet ab Februar heruntergeladen werden könne, informiert. Die Förderung gebe es für Diesel-Pkw, die vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden. Für leichte Nutzfahrzeuge gelte der Termin 17. Dezember 2009.

Der nachträgliche Einbau eines Rußpartikel-Filters in Diesel-Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse wird seit 1. Januar 2012 mit 330 Euro von der Bundesregierung gefördert. Darauf hat jetzt das hessische Kraftfahrzeuggewerbe hingewiesen. Verbandspräsident Jürgen Karpinski rief die Diesel-Fahrer in Hessen auf, diese Förderung "im Sinne des eigenen Geldbeutels und des Umweltschutzes zu nutzen". Eine weitere Motivation zur Filter-Nachrüstung dürfte die für 2012 angekündigte Verschärfung weiterer Umweltzonen in Deutschland sein.

 
Letzte Änderung: 06.01.2012
 
 

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