Anerkannte Schulungsstätten nach § 29 StVZO
Durch Schulungen werden die für die Durchführung der SP verantwortlichen Personen oder dafür eingesetzten Fachkräfte auf die bei der Durchführung von SP anfallenden spezifischen Untersuchungsaufgaben vorbereitet.
Die Schulungen sind 36 Monate nach bestandener Abschlussprüfung zu wiederholen.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält jeder Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme.
Aktuelle Termine erhalten Sie direkt bei den derzeit vom Bundesinnungsverband anerkannten SP-Schulungsstätten des Kfz-Gewerbes in Hessen:
Letzte Änderung: 03.08.2010