Anerkannte Schulungsstätten nach § 41a StVZO
Durch Schulungen werden die für die Durchführung der GAP-/GSP verantwortlichen Personen oder dafür eingesetzten Fachkräfte auf die bei der Durchführung von GAP-/GSP anfallenden spezifischen Untersuchungsaufgaben vorbereitet.
Die Schulungen sind 36 Monate nach bestandener Abschlussprüfung zu wiederholen.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält jeder Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme.
Aktuelle Termine erhalten Sie bei den 6 anerkannten GAP-/GSP-Schulungsstätten des Kfz-Gewerbes in Hessen:
Letzte Änderung: 03.08.2010