Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Anerkannte AUK-Schulungsstätten nach § 29 StVZO

Durch Schulungen werden die für die Durchführung der AUK verantwortlichen Personen oder dafür eingesetzten Fachkräfte auf die bei der Durchführung von AUK anfallenden spezifischen Untersuchungsaufgaben vorbereitet.

Die Schulungen sind 36 Monate nach bestandener Abschlussprüfung zu wiederholen.

Nach bestandener Abschlussprüfung erhält jeder Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme.

Aktuelle Termine erhalten Sie bei den 11 anerkannten AUK-Schulungsstätten des Kfz-Gewerbes in Hessen:

 
Letzte Änderung: 03.08.2010