Anerkannte Schulungsstätten nach § 47b StVZO
Durch Schulungen werden die für die Durchführung der AU verantwortlichen Personen oder dafür eingesetzten Fachkräfte auf die bei der Durchführung von AU anfallenden spezifischen Untersuchungsaufgaben vorbereitet.
Die Schulungen sind 36 Monate nach bestandener Abschlussprüfung zu wiederholen.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält jeder Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme.
Aktuelle Termine erhalten Sie bei den 11 anerkannten AU-Schulungsstätten des Kfz-Gewerbes in Hessen:
Letzte Änderung: 26.11.2010