Die elektronische Übermittlung der Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung an die Finanzverwaltung wird unter dem Begriff „E-Bilanz“ zusammengefasst. Da die elektronische Übermittlungsverpflichtung für Wirtschaftsjahre gilt, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, wird das Thema E-Bilanz in den nächsten Monaten immer aktueller für die Betriebe des Kfz-Gewerbes, insbesondere für diejenigen, die ihre Buchhaltung im eigenen Hause haben.
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