In einem aktuellen Urteil (Az: V R 48/04) hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur Problematik des Vorsteuerabzuges aus Lieferungen in einem so genannten "Umsatzsteuerkarussell" sinngemäß entschieden, dass ein Unternehmer, der alle Maßnahmen getroffen hat, die von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in einen Betrug einbezogen sind, auf Rechtmäßigkeit dieser Umsätze vertrauen kann, ohne Gefahr zu laufen, sein Recht auf Vorsteuerabzug zu verlieren. Vorraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige vom Umsatzsteuerbetrug in der Lieferkette weder wusste noch hätte wissen können und das dementsprechend beweisen kann.
weiter