Die im Leasingvertrag übernommene und in der Handelsbilanz als Verbindlichkeit auszuweisende Rückkaufsverpflichtung des Kfz-Händlers zu einem verbindlich festgesetzten Preis ist auch in der Steuerbilanz zu bilanzieren. Dies hat zur Folge, dass ein Kfz-Händler einen noch näher zu bestimmenden Teilbetrag als Verbindlichkeit in der Steuerbilanz passivieren kann, wenn von vornherein feststeht, dass der verbindliche Preis über dem bei Rückkauf tatsächlich zu erzielenden Verkaufspreis liegt.
zum Artikel