Der Kontenrahmen für das Kfz-Gewerbe - entwickelt in Zusammenarbeit mit der DATEV - berücksichtigt die Möglichkeiten der Kfz-GVO 1400/2002. So wird der Möglichkeit des Mehrmarkenvertriebs und des Querbezugs von Ersatzteilen Rechnung getragen. Auch die Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) sind auf die neuen Gegebenheiten zugeschnitten. Somit ist eine Auswertung nach einzelnen Fabrikaten möglich.
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