Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Handy-Bußgelder in Europa

Mittlerweile hat es sich bei den Autofahrern herumgesprochen, dass das Telefonieren im Auto nur noch mit Freisprechanlage erlaubt ist. "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält", heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Auch im Stau oder an roten Ampeln gilt das Verbot. Erst bei ausgeschaltetem Motor, ist der Griff zum Handy erlaubt. Doch allein für 2008 verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt 433 000 Verstöße.

Kurzum: Wer während der Fahrt telefonieren will, braucht eine Freisprechanlage. Da die manuelle Benutzung von Menütasten nicht erlaubt ist, ermöglicht nur ein per Sprache steuerbares System das uneingeschränkte Telefonieren, sagten jetzt die Auto-Experten des Kfz-Gewerbes. Diese Systeme müssten vom Fachmann ins Auto eingebaut werden.

Das Angebot auf dem Markt ist groß: Ein Telefon mit Head-Set, also Mikrofon und Kopfhörer, erfüllt bereits die gesetzlichen Vorschriften. Das Modell der portablen Freisprechanlage für den Zigarettenan-zünder geht einen Schritt weiter und kombiniert portable mit festen Elementen.

Ein wichtiges Kriterium ist die Qualität. Kann der Auto-Mobiltelefonierer seinen Gesprächspartner aufgrund der schlechten Sprachqualität nicht verstehen, hat er sein Geld verschwendet. Freisprechanlagen, die fest eingebaut werden, sind deutlich besser. Sie sind in Kfz-Meisterbetrieben erhältlich und werden dort installiert.

Inzwischen haben über 30 europäische Länder das Telefonieren ohne Freisprechanlage während des Autofahrens verboten. Wer trotzdem zum Handy greift, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Die höchsten Bußgelder drohen derzeit in Italien, Belgien,Slowakei, Norwegen, Portugal und Ungarn. Hier werden zwischen 100 und 155 Euro fällig. In Deutschland ist die Höhe der Geldstrafe in den vergangenen zwei Jahren nicht gestiegen. Hier fallen bei einem Verstoß 40 Euro und ein Punkt in Flensburg an.

 
Letzte Änderung: 22.01.2010
 
 

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